Darf man zu zweit auf einem E-Fatbike fahren?

Was erlaubt ist – und was du unbedingt beachten solltest

E-Fatbikes liegen voll im Trend – egal ob für Alltag, Abenteuer oder Ausflüge zu zweit. Doch viele stellen sich eine wichtige Frage:
Darf ich mit jemandem auf meinem E-Fatbike mitfahren – also zu zweit unterwegs sein?

Die kurze Antwort: Ja – aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Wer unerlaubt zu zweit auf einem E-Fatbike fährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern bewegt sich außerhalb der Straßenzulassung. Damit es nicht so weit kommt, erklären wir dir hier alles, was du wissen musst.

1. Zulassung und Herstellerangaben – das ist entscheidend

Ob du jemanden mitnehmen darfst, hängt nicht nur vom Platz auf dem Bike ab – sondern vor allem von der Betriebserlaubnis des Herstellers.

Das E-Fatbike muss:

  • vom Hersteller ausdrücklich für zwei Personen zugelassen sein
  • über einen fest installierten Soziussitz oder montierbaren Sitz mit Herstellerfreigabe verfügen
  • in der Bedienungsanleitung oder CE-Erklärung die Mitnahme einer zweiten Person erwähnen
  • eine entsprechende zulässige Gesamtlast aufweisen (z. B. 150 kg oder mehr)

❗ Wenn du einfach selbst einen zweiten Sitz oder Fußrasten anbaust, ohne dass das Bike dafür ausgelegt ist, verlierst du die Betriebserlaubnis. Das kann bei einem Unfall oder einer Polizeikontrolle richtig teuer werden.

2. Sicherheit und Ausstattung

Ein E-Fatbike für zwei Personen sollte über:

  • Fußrasten für den Mitfahrer
  • einen ergonomischen Soziussitz
  • ggf. zusätzliche Haltegriffe
  • und vor allem eine starke Bremsanlage und Federung verfügen.

Diese Komponenten sind bei explizit freigegebenen Modellen oft bereits enthalten – zum Beispiel bei einigen Bikes von VOMO, OUXI oder ENGWE, die optional mit Soziussitz, Rückenlehne und Fußrasten ausgestattet werden können.

3. Rechtliche Einordnung & mögliche Strafen

Wer ohne offizielle Zulassung eine zweite Person mitnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, weil:

  • das Fahrzeug nicht mehr den Vorgaben der StVZO entspricht
  • die Nutzung außerhalb der Typgenehmigung erfolgt
  • bei einem Unfall kein Versicherungsschutz besteht

Das kann bedeuten:

  • Bußgeld ab 50 €
  • Verlust des Versicherungsschutzes
  • evtl. Punkte in Flensburg


4. Was du tun kannst

✔️ Informiere dich beim Händler: Ob das Bike für zwei Personen freigegeben ist
✔️
Nutze Modelle mit Soziusfreigabe – wir beraten dich gerne
✔️
Lass Änderungen nur fachgerecht mit Herstellerfreigabe vornehmen

Fazit: Zu zweit fahren? Ja – aber nur mit Freigabe!

Ein E-Fatbike kann ein echtes Spaßmobil für zwei sein – wenn es dafür zugelassen ist. Bei uns bekommst du ausschließlich legal zugelassene E-Fatbikes, viele davon mit Optionen für Mitfahrer, Fußrasten und Soziussitz.

👉 Du bist dir unsicher? Dann frag uns einfach – oder mach eine Probefahrt zu zweit an unseren Standorten in Hamburg oder Wacken!

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